Philipp Brüggemann
Rechtsanwalt
Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2014
Philipp Brüggemann berät vorwiegend im Urheberrecht, Medienrecht und im gewerblichen Rechtsschutz.
Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die branchenspezifische Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen im Kreativ- und Online-Bereich sowie die umfassende Unterstützung bei der gerichtlichen- und außergerichtlichen Wahrnehmung von Immaterialgüterrechten. Im IT-Recht berät er insbesondere zu den rechtlichen Fragestellungen im Bereich des E-Commerce.
Er betreut u.a. Künstler, Start-ups, Werbeagenturen und Unternehmen der Unterhaltungsindustrie (insbesondere Musikwirtschaft und Online-Mediendienste).
Philipp Brüggemann studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und war als studentischer Mitarbeiter in einer Verwertungsgesellschaft für die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten für Medienunternehmen tätig. Seinen Vorbereitungsdienst absolvierte er in Berlin und Washington, D.C.
Von 2014 bis 2015 war er bei Lichte Rechtsanwälte in Berlin angestellt. Seit November 2015 ist er für SCHÄFER MAIER Rechtsanwälte tätig.
Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).
Muttersprache Deutsch. Fließend Englisch.
Veröffentlichungen:
- Angemessene Vergütung im Bereich Fotografie
in: Angemessene Vergütung von Urhebern und Künstlern: Lizenzierungspraxis, Vergütungsregeln, Schadensersatz, herausgegeben von Dr. Frank Brauner und Dr. Anja Brauneck, C.H.Beck, 2022 (S. 427-502, gemeinsam mit Oliver Schäfer)