Künstlersozialkasse (KSK), Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Das Künstlersozialversicherungsrecht ist für die meisten ein „blinder Fleck“. Viele haben davon gehört, aber kaum jemand kennt sich damit wirklich aus.
Langjährige Erfahrungen in diesem Bereich und der gute Kontakt zu leitenden Personen der Künstlersozialkasse ermöglichen es uns, Künstlern, aber auch Firmen, die künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Und dies von Anfang an, damit bei einer Prüfung durch die KSK und die DRV nichts schiefgeht und nicht unter Umständen Nachzahlungen anfallen.
Bereits bei der Gestaltung von Verträgen können hier richtige Weichen gestellt werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne und kompetent.