Wirtschaftsrecht und allgemeines Zivilrecht

Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht und allgemeines Zivilrecht

Sowohl in der unternehmerischen Tätigkeit als auch bei Vereinbarungen im Rahmen der privaten Lebensgestaltung ist im Hinblick auf abgeschlossene Verträge Rechtssicherheit unabdingbar.

Wir gestalten für Sie individuelle Verträge unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Interessen, der Besonderheiten der jeweiligen Branche und der betroffenen Rechtsgebiete. Gerne vertreten wir Sie zudem in nationalen und internationalen Vertragsverhandlungen. Wir beraten Sie auch im Rahmen von Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen und anderen Fragen des Gesellschaftsrechts.

Ihre bestehenden Verträge, wie typische Kauf-, Werk- oder Dienstverträge, und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) prüfen wir für Sie auf rechtliche Risiken. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Fragen zu den jeweiligen Pflichten, zu Wirksamkeit oder Kündbarkeit und unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche.

Durch unser umfassendes Netzwerk mit Experten anderer Rechtsgebiete können wir dafür Sorge tragen, dass unsere Mandanten auch mit anderen rechtlichen Belangen nicht im Regen stehen, so z.B. im Arbeitsrecht, im Familienrecht, im Verkehrsrecht oder im Steuerrecht.