Andreas Maier

Andreas Maier

Rechtsanwalt

Zugelassen als Rechtsanwalt seit 1990

Andreas Maier ist vorwiegend auf das Film-, Entertainment- und Urheberrecht spezialisiert, hier vor allem auf die Beratung in den Bereichen Film, Fotografie, Kunst und gewerblicher Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht). Unter anderem vertritt und berät er neben Regisseuren, Drehbuchautoren und Fotografen auch Filmproduktionen und in verschiedenen künstlerischen Bereichen tätige Firmen sowie Agenturen und Designer. Dies insbesondere, wenn es um die Gestaltung und den Abschluss von Verträgen sowie die Wahrung von Urheber- und Markenrechten geht. Zu seinen Mandanten zählen auch Verbände, die in diesen Bereichen tätig sind. Ferner befasst sich Andreas Maier seit vielen Jahren intensiv mit Fragen des Künstlersozialversicherungsrechts. In diesem Zusammenhang beschäftigt er sich daher auch mit Fragen der Selbständigkeit der bei Filmproduktionen tätigen Urheber und Künstler (Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status durch die Deutsche Rentenversicherung, DRV).

Andreas Maier studierte Rechtswissenschaften in Hamburg. Von 1990 bis zum Jahre 2011 war er als Rechtsanwalt und Partner (seit 1995) bei den Rechtsanwälten Senfft Kersten pp., einer renommierten medienrechtlichen Kanzlei in Hamburg, tätig, davon in den Jahren 2010 und 2011 vorwiegend und seitdem immer wieder in London. Von Oktober 2011 bis Oktober 2015 war er mit der Kanzlei Lichte Rechtsanwälte verbunden.

Im November 2015 gründete er zusammen mit Dr. Oliver Schäfer die Kanzlei SCHÄFER MAIER Rechtsanwälte

Muttersprache: Deutsch. Fließend Englisch.