Kunst

Kunst

Kunstschaffende beschäftigen sich notorisch wenig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tuns, obwohl ihnen doch mit dem Urheberrecht ein eigenes Gesetz gewidmet ist. Das ist für die Freiheit des kreativen Schaffens sicher keine per se verkehrte Entscheidung. Und gleichwohl gibt das Recht auch der Kunstschöpfung da gewisse Regeln vor, wo sie sich Vorbestehendem bedient, und es schafft damit gleichzeitig auch kreative Freiräume. Wir stehen Künstlern schon bei der Konzeption von Werken zur Seite, beraten bei der Klärung von Rechten und helfen natürlich auch dann, wenn wir erst zu einem Zeitpunkt ins Spiel kommen, wenn schon etwas schief gelaufen ist. Unser Ziel ist es dabei, Künstlern diesen Bereich ihrer Tätigkeit so weit wie möglich abzunehmen.

Da uns auch die kommerzielle Seite der Kunst nicht fremd ist, beraten wir Künstler, Galerien, Verlage, Kunsthändler und Kunden auch bei Auftragsarbeiten, bei Publikationen und dem Handel mit und der Auswertung von Kunst.